Die Stimme Kroatiens

16:51 / 23.01.2025.

Autor: Natali Tabak Gregorić

Steuererleichterungen für kroatische Rückkehrer

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Foto: Ilustracija / Shuttesrtock

Zu Beginn des Jahres 2025 wurde eine neue Steuererleichterung für Rückkehrer in der Republik Kroatien eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Rückkehr von Auswanderern zu fördern und die aktuellen demografischen Herausforderungen zu lösen. Die Entlastung ermöglicht die Erstattung der Einkommensteuer aus Zahlungen über einen Zeitraum von fünf Jahren und wird durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes (Amtsblatt Nr. 152/24) geregelt.

Wer hat Anspruch auf eine Befreiung?



Nach Angaben des kroatischen Finanzamtes haben folgende Personengruppen Anspruch auf Steuerermäßigungen:

Kroatische Emigranten oder deren Nachkommen, die im Ausland oder in europäischen Ländern gelebt haben, die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz in Kroatien haben.

Auswanderer, Familienangehörige oder Nachkommen von Auswanderern aus dem Ausland (ohne kroatische Staatsbürgerschaft), die aufgrund von Einwanderung oder Rückkehr einen vorübergehenden Aufenthalt in Kroatien haben oder denen nach dem Ausländergesetz ein dauerhafter Aufenthalt gewährt wurde.



Zu den anerkannten Ländern gehören:

Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, USA und andere Länder mit einer langjährigen kroatischen Diaspora



Zu den anerkannten europäischen Ländern gehören:

Österreich, Deutschland, Schweiz, Vereinigtes Königreich und andere.



Zusätzliche Bedingungen:

Rückkehrer müssen nachweisen, dass sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Ausland gelebt haben. Die Steuererleichterung gilt nicht für Personen, die von kroatischen Arbeitgebern ins Ausland entsandt wurden.



Automatische Rechteprüfung

Das Finanzamt ermittelt den Befreiungsanspruch automatisch anhand der Angaben des Innenministeriums, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Glaubt der Steuerpflichtige, dass ihm ein Anspruch zusteht, kann er als Nachweis das ZPP-DOH-Formular bis spätestens Ende Februar für das Vorjahr bzw. bis zum 31. Juli für Verträge einreichen.



Einschränkungen:

Dieser Vorteil ist nicht kombinierbar mit:

Befreiung von der Einkommenssteuervorauszahlung für lokale Selbstverwaltungseinheiten der Gruppe I und der Stadt Vukovar sowie der jährlichen Steuerermäßigung für Personen unter 30 Jahren.



Anreiz für die Rückkehr von Auswanderern:

Diese Maßnahme verfolgt einen umfassenderen Plan, um die Rückkehr kroatischer Auswanderer zu fördern, das demografische Image Kroatiens zu stärken und die Entwicklung lokaler Gemeinschaften zu fördern. Die Steuerbefreiung stellt einen erheblichen Anreiz für alle dar, die über eine Rückkehr und eine Wiederverbindung mit ihrer Heimat nachdenken.


Quelle: GH

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