In der kroatischen Hauptstadt wurde ein Protokoll zwischen der Republik Kroatien und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnet, mit dem das bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögen geändert und ergänzt wird. Dies teilte das kroatische Finanzministerium mit.
Das Protokoll unterzeichneten der stellvertretende kroatische Ministerpräsident und Finanzminister Marko Primorac sowie der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Zagreb, Urs Wolfgang Wilhelm Hammer.
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, war die Überarbeitung des Abkommens notwendig geworden aufgrund bedeutender Änderungen im Bereich der internationalen Besteuerung sowie Anpassungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das sowohl Kroatien als auch die Schweiz als Grundlage für bilaterale Abkommen nutzen. Zudem trat zwischenzeitlich das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in Kraft. Auch das globale Zwei-Säulen-Modell zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung, entwickelt von der OECD, machte eine Überarbeitung notwendig.
Mit dem nun unterzeichneten Protokoll werden zentrale Bestimmungen des bestehenden Abkommens umfassend angepasst und erweitert. Ziel ist es, neue internationale Standards im Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung umzusetzen.
Nach der Unterzeichnung leiten beide Länder ihre nationalen Verfahren zur Ratifizierung des Protokolls ein. Dessen Inkrafttreten wird bis Ende dieses Jahres erwartet. Die tatsächliche Anwendung hängt jedoch vom Abschluss der innerstaatlichen Genehmigungsverfahren ab.