Die Stimme Kroatiens

19:54 / 11.09.2025.

Autor: Antunela Rajič

Kroatien reformiert Justizgesetze für OECD-Beitritt

OECD
OECD
Foto: rafapress / Shutterstock

Um den geplanten Beitritt zur OECD im kommenden Jahr vorzubereiten, hat die kroatische Regierung am Donnerstag Änderungsvorschläge an fünf Justizgesetzen ins Parlament eingebracht.


Betroffen sind das Gerichtsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) sowie das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern.


Besonders hervor sticht eine Neuerung im Strafgesetzbuch: Es soll künftig strafbar sein, durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz Leben oder Eigentum in Gefahr zu bringen. Justizminister Damir Habijan betonte, dass die zunehmende Verbreitung von KI-Systemen – etwa in automatisierten Fahrzeugen – neue Risiken für Sicherheit und Gesellschaft mit sich bringe.

Auch das Delikt der Abgeordnetenbestechung wird überarbeitet.


Im Gerichtsgesetz wird unter anderem ein Verbot für Richter eingeführt, Geschenke anzunehmen. Ausserdem sollen Qualität und Quantität der Arbeit der Richter stärker ins Gewicht fallen, wenn es um ihre Bewertung geht.

In Varaždin soll ein neues spezialisiertes Gericht für Verfahren im Bereich Korruption und organisierte Kriminalität entstehen. Damit soll der überlastete Zagreber Gerichtshof entlastet werden.


Die geplanten Änderungen der Strafprozessordnung sollen vor allem Strafverfahren beschleunigen. So wird etwa das Verfahren vor dem Anklageausschuss vereinfacht. Zudem soll es nicht mehr möglich sein, gegen bestimmte Entscheidungen über die Beweislage eine gesonderte Beschwerde einzulegen.


Auch beim Umgang mit unrechtmässig erlangten Beweisen soll es Anpassungen geben: Gerichte erhalten mehr Spielraum, um im Einzelfall über deren Zulässigkeit zu entscheiden.

Im Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern wird festgelegt, dass Personen, die Unregelmässigkeiten direkt der Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden, künftig den gleichen Rechtsschutz geniessen wie jene, die sich an die Ombudsstelle wenden.


Zudem sollen die Strafen für Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber deutlich steigen:

Für Unternehmen bis zu 100.000 Euro (statt bisher umgerechnet ca. 6.600 Euro)

Für Einzelunternehmer bis zu 15.000 Euro


Mit dem Massnahmenpaket will Kroatien seine Rechtsstaatlichkeit stärken und die Voraussetzungen für den OECD-Beitritt im kommenden Jahr schaffen. 

Vijesti HRT-a pratite na svojim pametnim telefonima i tabletima putem aplikacija za iOS i Android. Pratite nas i na društvenim mrežama Facebook, Twitter, Instagram, TikTok i YouTube!