Die Stimme Kroatiens

13:24 / 06.08.2025.

Autor: Antunela Rajič

Wahlkommission entzieht Dodik Mandat

Sitzung der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina
Sitzung der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina
Foto: Armin Durgut / Pixsell

Die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina (ZIK) hat Milorad Dodik das Mandat des Präsidenten der Republika Srpska entzogen. Grundlage für diesen Entscheid ist ein rechtskräftiges Urteil des Staatsgerichts von Bosnien und Herzegowina, das Dodik zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt hatte.


Das Urteil basiert auf der Missachtung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft, was gemäss Wahlgesetz automatisch zum Verlust des Mandats führt, sofern die Strafe mehr als sechs Monate beträgt. Die Entscheidung wurde von der Wahlkommission einstimmig getroffen.


Dodik kann gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Berufungsgericht des Staatsgerichts einlegen.


Gemäss dem Urteil vom 1. August 2025 darf Dodik sechs Jahre lang keine politischen Ämter ausüben. Das betrifft sowohl Kandidaturen bei Wahlen als auch die Ernennungen in Exekutive, Legislative oder Judikative – ebenso in allen Institutionen, die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.


Sollte er seine politische Karriere fortsetzen wollen, kann er dies frühestens nach Vollendung seines 72. Lebensjahres tun. Dodik war in den letzten zwei Jahrzehnten eine zentrale Figur der Republika Srpska und wurde mehrfach für seine separatistischen Äusserungen und Massnahmen international kritisiert. Er steht unter Sanktionen der USA, Grossbritanniens sowie einzelner EU-Staaten.


Obwohl Dodik zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, muss er nicht zwingend ins Gefängnis. Das bosnische Strafrecht sieht vor, dass die Strafe gegen eine Geldzahlung von 100 Konvertiblen Mark (etwa 50 Euro) pro Hafttag umgewandelt werden kann – sofern das Gericht dem Antrag zustimmt.


Laut bosnischem Wahlgesetz müssen innerhalb von 90 Tagen Neuwahlen für das Präsidentenamt der Republika Srpska angesetzt werden. Die Verfassung und Gesetze des Landesteils geben allerdings keine klare Regelung vor, wer die Amtsgeschäfte bis dahin übernimmt.


Zwar gibt es zwei Vizepräsidenten – einen aus der kroatischen und einen aus der bosniakischen Volksgruppe – doch keiner von ihnen übernimmt automatisch die Führungsfunktion. Möglich ist auch eine Ernennung durch das Parlament der Republika Srpska, das mehrheitlich von Dodiks Partei, dem Bund der unabhängigen Sozialdemokraten (SNSD), kontrolliert wird.


Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils hatte Dodik das Vorgehen als «politische Verfolgung» bezeichnet und angekündigt, weder zurückzutreten noch ausserordentliche Wahlen in der Republika Srpska zuzulassen. Auf der Plattform X schrieb er:

«Was, wenn ich mich weigere?»


Aus Oppositionskreisen der Republika Srpska wurde er aufgefordert, keine weitere Eskalation zu provozieren. Bosniakische Politiker sehen im Urteil das Ende von Dodiks politischer Laufbahn.


Dragan Čović, Vorsitzender der HDZ BiH und langjähriger politischer Partner Dodiks, mahnte zur Einhaltung des Rechts:

«Das Urteil muss umgesetzt werden, egal was man darüber denkt. Die Justiz muss respektiert werden, auch wenn man mit manchen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Ich wünsche mir, dass die Verfassung respektiert und das Funktionieren von Bosnien und Herzegowina gesichert wird und das ist der entscheidende Punkt.»

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