Das kroatische Parlament (Sabor) befasst sich aktuell mit einem Gesetzesentwurf, der die Zusammenarbeit und den Austausch mit Kroatinnen und Kroaten im Ausland auf eine moderne und nachhaltige Grundlage stellen soll. Konkret geht es um die finale Fassung der Änderungen des Gesetzes über die Beziehungen Kroatiens zu den Kroatinnen und Kroaten ausserhalb des Landes. Im Zentrum steht dabei die Neuregelung von Zuständigkeiten sowie die stärkere Einbindung der Auslandskroatinnen und -kroaten in gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse in Kroatien.
Künftig soll das Ministerium für Demografie und Migration gewisse Aufgaben vom bisherigen Zentralamt für Kroatinnen und Kroaten ausserhalb Kroatiens übernehmen. Dies betrifft insbesondere Massnahmen zur Förderung der Rückkehr von Ausgewanderten sowie deren aktive Beteiligung am öffentlichen Leben in Kroatien.
Schätzungen zufolge leben rund 3,2 Millionen Kroatinnen und Kroaten sowie deren Nachkommen ausserhalb des Landes. Die grössten Gemeinschaften befinden sich in:
den USA (ca. 1,2 Millionen),
Deutschland (ca. 500’000),
Argentinien (ca. 300’000),
sowie in Australien und Kanada (je rund 250’000).
Um die Perspektiven junger Auslandskroatinnen und -kroaten stärker einzubringen, soll ein Jugendrat mit 65 Mitgliedern geschaffen werden. Dieses Gremium soll als Stimme der jungen Generation fungieren und Ideen sowie Anliegen an Politik und Gesellschaft herantragen.
Der bereits bestehende Regierungsrat für Auslandskroatinnen und -kroaten soll von derzeit 55 auf 65 Mitglieder erweitert werden. Das beratende Gremium spielt eine bedeutende Rolle beim Dialog zwischen Kroatien und seinen weltweiten Gemeinschaften.
Die neue Zusammensetzung sieht vor:
13 Mitglieder aus der kroatischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina,
17 Mitglieder der nationalen Minderheiten kroatischer Herkunft,
35 Mitglieder aus der Diaspora.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die geplante Einführung einer offiziellen Themenwoche, der sogenannten „Woche der Kroatinnen und Kroaten ausserhalb Kroatiens“. Während dieser Woche soll der Fokus auf dem kulturellen Erbe und der Identität der Auslandsgemeinschaften liegen, mit Veranstaltungen und Präsentationen in der Heimat.
Im Rahmen der Sitzung befasst sich das Parlament auch mit dem Jahresbericht des Petitions- und Beschwerdeausschusses. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 159 Eingaben registriert. Die meisten betrafen:
die Dauer von Gerichtsverfahren,
die Arbeit der Justiz,
Beschwerden über Polizeieinsätze,
Anliegen von inhaftierten Personen,
sowie die Rechte von Kriegsveteranen und den Vollzug von Pfändungen.
Mit diesen Gesetzesänderungen möchte Kroatien ein deutliches Zeichen setzen: Die Auslandskroatinnen und -kroaten sind ein wichtiger Teil der kroatischen Gesellschaft – unabhängig davon, wo sie leben. Das neue Gesetz soll ihre Rückkehr erleichtern, ihre Stimme stärken und ihre Verbindung zur Heimat festigen.