Die Stimme Kroatiens

16:40 / 09.02.2026.

Autor: M.P.

Kaufhaus NAMA in der Ilica offiziell verkauft

Robna kuća Nama u Ilici
Robna kuća Nama u Ilici
Foto: Lucija Ocko / CROPIX

Das traditionsreiche Kaufhaus Nama in der Zagreber Ilica ist offiziell verkauft. Der Handelsgericht Zagreb hat entschieden, dass die Immobilie an das Unternehmen Izbor šesti zugesprochen wird. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft der Entscheidung rund 12 Millionen Euro zu überweisen – dies entspricht der Differenz zwischen dem gebotenen Kaufpreis von über 17 Millionen Euro und der bereits hinterlegten Kaution von etwas mehr als 5 Millionen Euro.

Mit dem Erwerb der Immobilie in der Ilica übernimmt der Käufer auch das gesamte Inventar und die technische Ausstattung des Gebäudes. Diese sind zum Buchwert am Tag der Übergabe zu kaufen. Ein entsprechender Kaufvertrag über das Inventar muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses – beziehungsweise nach Zustellung der zweitinstanzlichen Entscheidung – mit dem Insolvenzverwalter abgeschlossen werden.


Sollte das Unternehmen Izbor šesti diesen Vertrag nicht fristgerecht unterzeichnen, wird die Zuschlagserteilung für die Immobilie für ungültig erklärt, heißt es im Beschluss des zuständigen Richters Nikola Ribarić.


Verpflichtung zur Weiterführung des Geschäftsbetriebs und Übernahme der Belegschaft


Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, auch die vorhandene Handelsware zum Einkaufspreis gemäß Inventarliste am Tag der Übergabe zu übernehmen. Zudem muss der Geschäftsbetrieb für mindestens zwei weitere Jahre fortgeführt werden.


Ein zentraler Bestandteil der gerichtlichen Auflagen ist die Übernahme der bestehenden Belegschaft. Rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft der Entscheidung übernommen werden. Izbor šesti ist verpflichtet, jedem Beschäftigten einen Arbeitsvertrag zu denselben Bedingungen anzubieten, die zuvor beim Unternehmen Nama galten.


Zu diesem Zweck muss mit dem Insolvenzverwalter ein gesonderter Vertrag über die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Übernahme der Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für den endgültigen Vollzug des Immobilienverkaufs.

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