Der Rat besteht aus 65 benannten Mitgliedern, darunter auch ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen. Die Mitglieder des Rates werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
09:45 / 25.02.2026.
Autor: Natali Tabak Gregorić

Autor:
Natali Tabak Gregorić
Veröffentlicht:
25. Februar 2026, 09:45
Der Rat besteht aus 65 benannten Mitgliedern, darunter auch ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen. Die Mitglieder des Rates werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Der Rat unterstützt die Regierung bei der Gestaltung und Umsetzung von Politik, Aktivitäten und Programmen in Bezug auf Kroaten außerhalb Kroatiens.
Interessierte Nichtregierungsorganisationen reichen ihre Vorschläge über das Bewerbungsformular ein, das auf der Website des Büros verfügbar ist, und legen diesem eine Bescheinigung des zuständigen Gerichts bei, dass gegen den Kandidaten kein Strafverfahren läuft.
Die Bewerbungen müssen elektronisch eingereicht werden. (savjetvlade@hrvatiizvanrh.hr ). Einsendeschluss ist der 27. Februar 2026.
Ein Mitglied des Rates aus der Reihe der Nichtregierungsorganisationen wird vom Staatssekretär des Zentralen Staatsbüros Zvonko Milas innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf dieser Frist, bzw. bis Ende März, ernannt.
Quelle: Hina
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