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Foto: - / Zentrale Staatsamt für die Kroaten außerhalb der Republik Kroatien
Das Zentrale Staatsamt für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien gibt am 18. Juli 2025, über die diplomatisch-konsularischen Vertretungen der Republik Kroatien, zwei öffentliche Aufrufe an die kroatischen Gemeinschaften außerhalb der Republik Kroatien, zur Wahl der Mitglieder der vierten Amtsperiode des Rates der Regierung der Republik Kroatien für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien und zur ersten Amtsperiode des Rates der jungen Kroaten außerhalb der Republik Kroatien, bekannt.
Die Gemeinschaften der Kroaten außerhalb der Republik Kroatien schlagen ihre Vertreter in die Räte aus den Reihen kroatischer Institutionen, Vereinigungen und anderer Organisationen, und zwar über die zuständigen diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Kroatien bis zum 1. September 2025, vor.
Die Vertreter werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, gemäß der Vertretung, die durch das Gesetz über die Beziehungen der Republik Kroatien zu den Kroaten außerhalb der Republik Kroatien bestimmt ist („Amtsblatt“, Nr. 124/11, 16/12 und 98/2025).
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