Kroatische Staatsangehörige, die zur Arbeit in die Schweiz kommen, werden künftig keinen Quoten mehr unterliegen, teilte die Schweizer Regierung mit. Diese Entscheidung wurde vom kroatischen Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten begrüßt
„Auf seiner Sitzung am 14. Januar wurde der Bundesrat darüber informiert, dass die Zahl der im Jahr 2025 an Kroaten erteilten Aufenthaltsbewilligungen der Kategorien ‚L‘ und ‚B‘ unter der Schwelle geblieben ist, die die Aktivierung der einseitigen Schutzklausel ermöglicht hätte“, erklärte die Schweizer Regierung in einer Mitteilung.
„Kroatien genießt nun die vollständige Personenfreizügigkeit“, fügte der Bundesrat hinzu.
Außenministerium: „Vollständiger Personenfreizügigkeitsstatus“
Die Schweiz hatte Anfang 2022 ihren Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Kroatien geöffnet und diese den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichgestellt. Im Jahr 2023 führte sie jedoch für die Dauer eines Jahres Übergangsmaßnahmen für den Zugang kroatischer Staatsangehöriger zum Schweizer Arbeitsmarkt ein, mit denen ein Quotensystem für die Erteilung von Arbeitsbewilligungen eingeführt wurde.
Im November 2024 beschloss der Bundesrat, die Quoten im Jahr 2025 aufzuheben. Für den Fall, dass der Zustrom kroatischer Arbeitskräfte eine bestimmte Schwelle überschritten hätte, hätte die Schweiz jedoch die sogenannte „Schutzklausel“ aktivieren und im Jahr 2026 erneut begrenzte Quoten für die Erteilung von Arbeitsbewilligungen einführen können.
Das kroatische Außen- und Europaministerium teilte mit, es habe die Nachricht über den Beschluss des Bundesrates mit großer Zufriedenheit aufgenommen.
„Damit gilt ab dem 1. Januar 2026 für kroatische Staatsangehörige der vollständige Personenfreizügigkeitsstatus ohne quantitative Beschränkungen und Übergangsmechanismen gemäß den Bestimmungen des Protokolls III zum Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union“, erklärte das Ministerium. Es begrüßte zudem die vollständige Gleichstellung kroatischer Staatsangehöriger mit den Bürgerinnen und Bürgern der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) hinsichtlich des Zugangs zum Schweizer Arbeitsmarkt – „also den Abschluss des Angleichungsprozesses dieses Rechts“.
Kroatische Staatsangehörige machten im Jahr 2025 zwei Prozent der gesamten Zuwanderung aus der EU und der EFTA aus und waren überwiegend in der Industrie, im Gesundheitswesen, im Handel sowie im Bauwesen beschäftigt, heißt es in der Schweizer Mitteilung.