Die Stimme Kroatiens

17:00 / 20.10.2026.

Autor: Antunela Rajič

Haben Sie in der Schweiz gearbeitet? Hier erfahren Sie, welche Kroaten Anspruch auf die 13. Rente haben

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Foto: -- / Shutterstock

Gute Nachrichten für kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz gearbeitet haben und heute in Kroatien leben: Wer eine Schweizer Altersrente bezieht, hat auch Anspruch auf die 13. Rente. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Sie wird automatisch ausgerichtet, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss. Dies bestätigte Elisabeth Hostettler, Sprecherin des Schweizerischen Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), gegenüber «Glas Hrvatske».



Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte die Einführung der 13. Rente am 3. März 2024 in einer Volksabstimmung angenommen. Die zusätzliche Zahlung wird einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Schweizer Altersrente ausgerichtet, die in diesem Monat Anspruch auf die reguläre Auszahlung haben.


Die Regelung gilt auch für kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz gearbeitet, dort einen Anspruch auf eine Altersrente erworben und anschliessend nach Kroatien zurückgekehrt sind oder ihren Wohnsitz dorthin verlegt haben.



Welche Kroaten haben Anspruch auf die 13. Rente?

Die kroatische Staatsangehörigkeit und eine frühere Erwerbstätigkeit in der Schweiz reichen allein nicht aus, um Anspruch zu haben. Erforderlich ist, dass die Voraussetzungen des Schweizer Rentensystems erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel mindestens ein Jahr Beitragszahlungen an die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/AVS) sowie das Erreichen des vorgeschriebenen Rentenalters.


Dank der Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union können Personen, die Anspruch auf eine Schweizer Altersrente haben, diese grundsätzlich auch in Kroatien weiter beziehen.


Wie Elisabeth Hostettler gegenüber «Glas Hrvatske» erklärte, richtet sich die Auszahlung an Staatsangehörige anderer Länder nach den internationalen Regeln und Abkommen, die den Bezug einer Schweizer Rente im Wohnsitzstaat ermöglichen.


Wer bereits eine Schweizer Altersrente bezieht, muss für die 13. Rente keinen separaten Antrag stellen. Personen, die in der Schweiz gearbeitet, aber noch keinen Rentenanspruch erworben haben, müssen zunächst das entsprechende Verfahren einleiten.



Wie hoch ist die 13. Rente?

Die zusätzliche Auszahlung entspricht einem Zwölftel der gesamten Schweizer Altersrente, die im Laufe des Kalenderjahres ausbezahlt wurde. 

Wer beispielsweise während zwölf Monaten eine monatliche Rente von 1300 Schweizer Franken erhält, bekommt im Dezember zusätzlich 1300 Franken. 

Wurde der Rentenanspruch erst im Laufe des Jahres erworben oder hat sich die Rentenhöhe verändert, wird die zusätzliche Zahlung anhand der tatsächlich ausbezahlten Beträge berechnet.

Die 13. Rente gilt ausschliesslich für Altersrenten, nicht jedoch für eigenständige Invaliden- oder Hinterlassenenrenten.


Wo können Kroaten ihre Ansprüche prüfen?

Kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz gearbeitet haben, aber noch keine Schweizer Rente beziehen, können sich an das kroatische Rentenversicherungsinstitut (HZMO) wenden. 

Der Antrag kann in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schweizer Stellen bearbeitet werden, entsprechend den Regeln zur internationalen Koordinierung der sozialen Sicherheit. 

Jeder Staat entscheidet separat und nach seinen eigenen gesetzlichen Bestimmungen über den Anspruch auf eine Rente.

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