Nach 17 Jahren Pause kehrt in Kroatien die verpflichtende Grundwehrausbildung zurück. Das Ministerium für Verteidigung der Republik Kroatien (MORH) wird nach inoffiziellen Informationen am 29. und 30. Dezember zwischen 1.200 und 1.300 Einberufungen zu medizinischen Untersuchungen versenden. Läuft alles nach Plan, sollen die ersten Rekruten am 1. März in die Kasernen einrücken.
Die medizinischen Untersuchungen beginnen in der zweiten Hälfte des Jänner und werden zunächst in militärischen Gesundheitszentren in Zagreb und Split durchgeführt. Für Einberufene aus anderen Regionen organisiert das Verteidigungsministerium den Transport. In einem späteren Schritt ist vorgesehen, die Untersuchungen auch auf arbeitsmedizinische Einrichtungen in weiteren Städten auszuweiten.
Die Einberufungen richten sich an männliche Staatsbürger des Jahrgangs 2007, die in Kroatien geboren sind und dort einen ordnungsgemäß gemeldeten Wohnsitz haben. Im Verteidigungsministerium wird dieser Jahrgang als sogenannte „Nullte Generation“ bezeichnet. Die Zustellung der Einberufungen erfolgt durch die Kroatische Post per Sonderzustellung innerhalb von zehn Tagen.
Wer einer ordnungsgemäß zugestellten Aufforderung nicht nachkommt, muss mit Verwaltungsstrafen zwischen 500 und 5.000 Euro rechnen.
Nach Abschluss der medizinischen Untersuchungen wird festgestellt, wer für die Grundwehrausbildung geeignet ist. Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen können erst nach der Untersuchung gestellt werden. Das Verteidigungsministerium ist verpflichtet, einen solchen Antrag innerhalb von zehn Tagen an das zuständige Innenministerium weiterzuleiten. Eine eigens eingesetzte Kommission entscheidet innerhalb von 30 Tagen über die Anerkennung oder Ablehnung des Antrags.
Im Falle einer anerkannten Gewissensverweigerung werden die Betroffenen zu einem zivilen Ersatzdienst eingeteilt – entweder in Einheiten des Zivilschutzes oder in Einrichtungen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung. Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Verpflichtung zur Ableistung der militärischen Grundausbildung. Ablehnungen gelten laut inoffiziellen Angaben jedoch als äußerst selten.
Rekruten, die die medizinische Untersuchung erfolgreich absolviert haben, erhalten im Februar ihre Einberufungsbefehle. Der Dienstbeginn ist derzeit für den 1. März vorgesehen. Die Ausbildung findet in den Kasernen Knin, Slunj und Požega statt und dauert zwei Monate.
Pro Ausbildungsdurchgang werden rund 800 Rekruten aufgenommen, verteilt auf etwa 200 pro Kaserne, wobei in Požega künftig bis zu 400 Rekruten gleichzeitig ausgebildet werden. Insgesamt sind fünf Durchgänge pro Jahr geplant, was einer jährlichen Zahl von rund 4.000 Wehrpflichtigen entspricht. Die Ausbildung wird von etwa 80 Instruktoren durchgeführt.
Während der zweimonatigen Ausbildung erwerben die 19-Jährigen grundlegende militärische Fähigkeiten sowie Kenntnisse zur Bewältigung von Krisen- und Notsituationen. Ziel ist es, sie sowohl auf militärische Aufgaben als auch auf den Umgang mit außergewöhnlichen Lagen im zivilen Leben vorzubereiten.
Der Tagesablauf folgt einem klar strukturierten militärischen Rhythmus: Wecken ist um 6 Uhr, die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr. Neben der täglichen Ausbildung sind auch Nachtübungen vorgesehen. Die Rekruten werden an der Sturmgewehr VHS, der Standardwaffe der kroatischen Streitkräfte, ausgebildet.
Mobiltelefone dürfen ausschließlich in der Freizeit benutzt werden. Sonntag ist der einzige reguläre freie Tag. Das Verlassen der Kaserne ist nur mit Genehmigung des Kommandanten möglich; Heimfahrten am Wochenende werden nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Die feierliche Angelobung findet am 12. Tag der Ausbildung im Beisein der Familien statt. Haartracht und äußeres Erscheinungsbild müssen den militärischen Vorschriften entsprechen, Tätowierungen stellen jedoch kein Hindernis dar.
Während der Ausbildung erhalten die Rekruten eine monatliche Vergütung von rund 1.100 Euro. Die zwei Monate werden als Arbeitszeit angerechnet, zudem genießen Absolventen der Grundwehrausbildung Vorteile bei der Bewerbung im staatlichen und kommunalen Dienst.
Frauen können sich freiwillig jederzeit melden; ihr Anteil wird auf etwa 15 Prozent geschätzt. Ein Aufschub der Ausbildung ist möglich für Personen, die sich in Ausbildung befinden, ein Praktikum absolvieren, einen neu gegründeten Betrieb führen oder andere gesetzlich anerkannte Gründe vorweisen können. Die Ausbildung wird in diesen Fällen nach Abschluss der jeweiligen Verpflichtung nachgeholt.
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft können ihre Wehrpflicht im Land ihres tatsächlichen Aufenthalts regeln. Nach entsprechender Mitteilung an das Verteidigungsministerium sind sie vom Dienst in den kroatischen Streitkräften befreit.
Allen Absolventen der Grundwehrausbildung wird der Eintritt in den aktiven Militärdienst angeboten. Wer dieses Angebot nicht annimmt, bleibt bis zum 55. Lebensjahr Teil der Reserve der kroatischen Streitkräfte.
Der Regelungsrahmen zur Grundwehrausbildung wird heute im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Da es sich um die erste Umsetzung nach fast zwei Jahrzehnten handelt, schließt das Verteidigungsministerium kleinere zeitliche Anpassungen nicht aus.