Die Stimme Kroatiens

08:02 / 31.10.2026.

Autor: Martina Perković

Kroatien erhöht Mindestlohn für 2027 – Gewerkschaften und Arbeitgeber uneinig

Minimalna plaća
Minimalna plaća
Foto: Ilustracija / Shutterstock

Die kroatische Regierung hat beschlossen, den monatlichen Bruttomindestlohn ab dem 1. Januar 2027 von 1.050 auf 1.130 Euro anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung um 80 Euro beziehungsweise 7,62 Prozent. Während die Gewerkschaften eine stärkere Anhebung fordern, warnen Arbeitgeberverbände vor steigenden Kosten und einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit.

Der Gewerkschaftsbund SSSH hält die Erhöhung für unzureichend. Gewerkschaftsvertreter Mladen Novosel kritisierte, die Regierung habe dem Druck der Arbeitgeber nachgegeben. Die Gewerkschaften hatten einen Bruttomindestlohn von 1.250 Euro gefordert. Langfristig streben sie einen Nettomindestlohn von 1.110 Euro an. Mit der beschlossenen Erhöhung steigt der Nettomindestlohn nach ihren Berechnungen lediglich von rund 800 auf 860 Euro, abhängig von den örtlichen Steuersätzen.


Arbeitgeber warnen vor steigenden Kosten


Die kroatische Arbeitgebervereinigung HUP sieht in der Erhöhung eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft. Hauptgeschäftsführerin Irena Weber erklärte, dass rund 68 Prozent der Beschäftigten durch Kollektivverträge abgedeckt seien. Da viele Gehaltsstufen an den Mindestlohn gekoppelt seien, wirke sich dessen Anhebung auch auf andere Löhne aus.


Besonders betroffen seien arbeitsintensive Branchen wie die Textil-, Leder- und Holzindustrie. Weber warnte vor einem weiteren Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit.


Der Unternehmerverband UGP fordert hingegen steuerliche Entlastungen. Vizepräsidentin Kristina Bakula sprach sich dafür aus, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 600 auf mindestens 800 Euro zu erhöhen. Dadurch könnten Beschäftigte mehr Nettogehalt erhalten, ohne dass die Arbeitskosten für Unternehmen zusätzlich steigen.


Regierung kündigt Unterstützung für Arbeitgeber an


Arbeitsminister Alen Ružić erklärte, dass eine entsprechende Steuerreform im Rahmen der gesetzlichen Fristen für die Festlegung des Mindestlohns nicht umsetzbar sei.


Zur Entlastung der Unternehmen kündigte er Ausgleichsmaßnahmen für die ersten drei Monate des Jahres 2027 an. Arbeitgeber können für Januar, Februar und März über die kroatische Arbeitsverwaltung eine Erstattung der Differenz zwischen dem Mindestlohn von 2026 und jenem von 2027 erhalten.


Der Unternehmerverband UGP kritisiert diese Maßnahme als unzureichend, da die höheren Lohnkosten auch nach Ablauf der dreimonatigen Unterstützung bestehen bleiben.

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