Die Stimme Kroatiens

15:37 / 05.04.2024.

Autor: Natali Tabak Gregorić

Kroaten werden in 115 Wahllokalen im Ausland wählen können

Illustration
Elecciones parlamentarias
Foto: Emica Elvedji / PIXSELL

Bei den Parlamentswahlen, die im April stattfinden, werden die Bürger Kroatiens ihr Wahlrecht in 6.884 Wahllokalen ausüben können, was einem Rückgang von 115 Wahllokalen im Vergleich zu den Wahlen im Juli 2020 entspricht. Von diesen 115 wird es diesmal zwei Wahllokale weniger im Ausland und 113 weniger in Kroatien geben.

Die Bestimmung der Wahllokale in Kroatien fällt nicht in die Zuständigkeit der Staatlichen Wahlkommission (DIP), sondern der Wahlkommissionen der einzelnen Wahleinheiten, die wahrscheinlich auf Anregung der Gemeinde- und Stadtkommissionen beschlossen haben, ihre Zahl zu reduzieren, wobei sie darauf geachtet haben, den Wählern nicht die Verfügbarkeit von Wahllokalen vorzuenthalten.


In zehn Wahlkreisen in Kroatien werden am Mittwoch, dem 17. 4. 2024 insgesamt 6544 Wahllokale geöffnet sein, die meisten davon im 2. (854) und 7. Wahlkreis (825). Die wenigsten (365) im 1. Wahlkreis.


Vorübergehend registrierte Wähler in Kroatien werden in 102 speziellen Wahllokalen wählen können. Wähler in sozialen Einrichtungen in 91 Wahllokalen, Gefangene in 28, Seeleute in 15 und Wähler der kroatischen Streitkräfte in zwei speziellen Wahllokalen.


Im Ausland, d.h. im 11. Wahlkreis, der praktisch die ganze Welt umfasst, wird man in 110 Wahllokalen wählen können. Das sind zwei weniger als 2024. Genau wie 2020 wird in 41 Ländern gewählt, mit dem Unterschied, dass die Liste der Staaten diesmal etwas anders aussieht.


Im Gegensatz zu den Wahlen 2020 wird man bei den Wahlen im April nicht in Finnland, Japan, Israel und der Ukraine wählen können, dafür aber in Chile, Indonesien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Republik Südafrika.


Die DIP erläuterte, wie die Wahllokale in den Hauptquartieren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zur Vorbereitung und Koordinierung der Parlamentswahlen unter Berücksichtigung der eingegangenen Einschätzungen zur Möglichkeit der Organisation von Wahllokalen in einzelnen Vertretungen festgelegt werden.


Grundsätzlich werden bei der Festlegung von Wahllokalen im Ausland, z.B. die Sicherheitslage im Aufnahmeland, die Sicherstellung von Mindestanforderungen für die Ernennung und den Betrieb von Wahlvorständen, die Möglichkeit der Gewährleistung des Wahlgeheimnisses usw. berücksichtigt, erklärte die staatliche Wahlkommission in ihrer jüngsten Pressemitteilung.


Die Diaspora, d.h. kroatische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Kroatien, wird zwei Tage lang, nämlich am Dienstag, dem 16. April, und am Mittwoch, dem 17. April, wählen können. Sie wird drei der insgesamt 151 Abgeordneten wählen.


Von den 110 Wahllokalen befinden sich 43 in Bosnien und Herzegowina. Das sind zwei weniger als im Jahr 2020. Eine Neuheit ist auch, dass es zusätzlich zu den sechs vorherigen Städten möglich sein wird, in Orašje zu wählen. Hier werden nämlich vier Wahllokale geöffnet sein.


Die meisten Wahllokale in Bosnien-Herzegowina befinden sich in Mostar - insgesamt 22; zwei mehr als vor vier Jahren. Zusammen mit Livno ist dies die einzige Stadt in Bosnien, in der sich die Zahl der Wahllokale nicht verkleinert hat.


Im Vergleich zu vor vier Jahren wird es in Vitez statt 10 fünf Wahllokale geben, in Sarajevo vier statt sechs, in Tuzla zwei statt drei, in Banja Luka eins statt zwei.


Bei der Festlegung der Anzahl der Wahllokale in Bosnien und Herzegowina folgten wir den Empfehlungen des oben genannten Ausschusses des Außenministeriums, der bewertete, dass die vorgeschlagene Anzahl der Wahllokale und die Art der Verteilung der Wähler den Bedürfnissen der Wähler entsprechen können.


In Deutschland werden an den Wahltagen 12 Wahllokale, eines mehr als 2020, geöffnet sein. Drei werden in den Generalkonsulaten in München und Stuttgart eröffnet (2020 waren es jeweils zwei), zwei im Generalkonsulat in Frankfurt und in der kroatischen Botschaft in Berlin (wie 2020) und je eines in den Konsulaten in Hamburg und Düsseldorf (2020 waren es zwei).


In den USA und Australien, in den Botschaften in Washington und Canberra sowie in den Generalkonsulaten in New York, Los Angeles und Chicago, Sydney, Melbourne und Perth werden jeweils vier Wahllokale geöffnet sein.


In Italien (in Rom, Triest und Mailand) und in Serbien (eines in Belgrad, zwei in Subotica), wo vor 2020 zwei Wahllokale abgegeben wurden, wurden jeweils drei Wahllokale eingerichtet.


Zwei Wahllokale wird es zudem in Montenegro (Podgorica und Kotor), in Österreich (beide an der Botschaft in Wien), in Ungarn (in Budapest und Pécs), in der Schweiz (Bern und Zürich) und in Kanada (in Ottawa und Massassauga) geben.


In allen anderen Staaten wird ein Wahllokal eröffnet; zum Beispiel in Dänemark, Chile, Indonesien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, China, Russland usw.


Wählerinnen und Wähler mit Wohnsitz in Kroatien, die sich vorübergehend in einem Wahllokal im Ausland für die Wahl registriert haben oder eine Bescheinigung über die Stimmabgabe außerhalb ihres Wohnortes (gelber Schein) erhalten haben, können in Wahllokalen im Ausland wählen.


Wähler, die keinen Wohnsitz in Kroatien haben, können in Wahllokalen im Ausland wählen, wenn sie von Amts wegen aktiv für dieses Wahllokal registriert sind; weil sie einen elektronischen Personalausweis mit einer Adresse im Ausland besitzen oder sich auf ihren Wunsch hin aktiv registriert haben.


Wenn ein Wähler, der keinen ständigen Wohnsitz in Kroatien hat, nicht aktiv registriert ist, kann er laut DIP am Tag der Stimmabgabe eine Wahlbescheinigung (den sogenannten weißen Schein) beantragen, mit der er sein Wahlrecht nachweist.


(Quelle: HINA)


Vijesti HRT-a pratite na svojim pametnim telefonima i tabletima putem aplikacija za iOS i Android. Pratite nas i na društvenim mrežama Facebook, Twitter, Instagram, TikTok i YouTube!