Die Stimme Kroatiens

22:27 / 28.02.2018.

Autor: Natali Tabak Gregorić

Ustascha Gruß nicht legitim – in Ausnahmefällen verwendbar

SItzung des Rates zur "Vergangenheitsbewältigung totalitärer Regime" (Foto: HRT)
Members of the special council on dealing with fascist and communist symbols (Photo: Patrik Macek/PIXSELL)
Foto: - / Pixsell

Der sogenannte Rat zur „Vergangenheitsbewältigung totalitärer Regime“ betreffend, hat nach einem Jahr Arbeit seine Richtlinien bezüglich der Verwendung von bestimmten Symbolen festgelegt.

Die Leitung des Rates übernahm der Vorsitzende der kroatischen Akademie der Wissenschaften, Zvonko Kusić.

Es handelte sich um die Direktive für die öffentliche Verwendung von Symbolen, die aus totalitären Regimen stammen. Darunter zählt der Ustascha Gruß „Za dom spremni“, der besonders für Aufmerksamkeit sorgte.  Im Allgemeinen sei dieser nicht legitim, jedoch könne er für HOS – Jubiläen verwendet werden, wie zum Beispiel bei der Abhaltung einer Gedenkfeier eines gefallenen Soldaten der HOS, erklärte der anwesende kroatische Premier Andrej Plenković. Verwendet werden darf der Gruß jedoch keinesfalls auf großen Manifestationen. Für die legitime Verwendung muss eine besondere Erlaubnis bestehen, die Erteilung der Erlaubnis ist restriktiv reguliert, äußerte Zvonko Kusić.

Ähnlich verhält es sich mit dem roten fünfzackigen Stern. Dieser ist zwar legitim, hat jedoch negative Konnotationen, sodass es zu Situationen kommen kann, in denen dieser ebenso sanktioniert werden kann.

Wie genau mit solchen Symbolen umzugehen ist, erklärte der Akademiker Zvonko Kusić. Der Rat habe die Richtlinien nicht abgestimmt, die Mitglieder haben sich geeiningt.

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