Die Stimme Kroatiens

12:14 / 24.03.2025.

Autor: Martina Perković

Steuerberater erklärt, wer die Immobiliensteuer zahlen muss

Porezna uprava Zagreb
Porezna uprava Zagreb
Foto: Igor Kralj / PIXSELL

Nur noch eine Woche bleibt für die Einreichung des Antrags auf Anmeldung oder Befreiung von der Immobiliensteuer. Wer muss die Anmeldung bis zum 31. März abgeben – und wer nicht?

Ivan Čevizović, Präsident der Kroatischen Kammer der Steuerberater, erklärte in der HTV-Sendung Studio 4, dass die Steuer von denjenigen gemeldet werden muss, deren Immobilie nicht ausreichend in den Daten der Steuerbehörde erfasst ist.


„Das betrifft in erster Linie diejenigen, die eine Immobilie besitzen, für die kein Wohnsitz oder Aufenthaltsort registriert ist, obwohl sie durch kontinuierliche Nutzung von der Immobiliensteuer befreit sein könnte“, sagte Čevizović.


Er fügte hinzu, dass die Steuerpflicht auch für Eigentümer gilt, deren Immobilien langfristig vermietet sind, sowie für all jene, deren Immobilien nicht bewohnbar sind oder erst kürzlich wieder bewohnbar gemacht wurden.


„Bürger, die ihre Immobilien bereits gemeldet haben und die der Steuerbehörde bekannt sind, müssen nichts weiter tun“, betonte er.


Entscheidung auf kommunaler Ebene


Čevizović wies darauf hin, dass jede Stadt oder Gemeinde selbst entscheiden kann, ob die Steuerverwaltung oder eine lokale Behörde für die Berechnung und Erhebung der Steuer zuständig ist.


„Es müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden“, erklärte er.


Er betonte zudem, dass Personen, die an einer Adresse gemeldet sind, an der sie tatsächlich nicht wohnen, einer Prüfung unterzogen werden könnten. Falls die Anmeldung als fiktiv eingestuft wird, entfällt die Möglichkeit der Steuerbefreiung.


„Die Immobiliensteuer ist eine verpflichtende Steuer, selbst wenn Kommunen sie ignorieren wollten“, so Čevizović.
Hohe Strafen für Nichtmeldung


Für Personen, die ihre Immobilien nicht melden, sind Strafen vorgesehen.


„Es wird immer Menschen geben, die versuchen, etwas nicht zu melden. Die Strafen liegen zwischen 1.000 und 6.360 Euro“, erklärte er.


Er fügte hinzu, dass diese Strafen oft höher sind als die Steuer, die für viele Immobilien zu zahlen wäre.


Wer ist von der Steuer befreit?



Nicht steuerpflichtig sind Personen, die nur eine Immobilie besitzen und darin wohnen. Ebenso befreit sind Eigentümer mehrerer Immobilien, sofern diese mindestens zehn Monate im Jahr langfristig vermietet sind oder von Familienmitgliedern genutzt werden.


Keine Steuerpflicht für baufällige Immobilien



„Baufällige Immobilien müssen nicht gemeldet werden“, so Čevizović.


Er äußerte jedoch Zweifel, dass diese Steuer den Wohnungsmarkt entlasten werde. „Es gibt eine große Zahl leerstehender Immobilien, die nun besteuert werden, aber nicht für Wohnzwecke genutzt werden.“

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