Empfänger kroatischer Renten mit Wohnsitz in Deutschland, deren Daten nicht elektronisch abgeglichen werden konnten, müssen bis spätestens 30. November 2026 eine Lebensbescheinigung beim kroatischen Rentenversicherungsträger (HZMO) einreichen. Andernfalls droht eine Unterbrechung der Rentenzahlungen.
Der kroatische Rentenversicherungsträger (HZMO) hat die betroffenen Rentenempfänger am 14. Oktober 2026 per Post über die erforderliche Lebensbescheinigung informiert und ihnen die entsprechenden Formulare an ihre Wohnadressen geschickt.
Um die weitere Auszahlung ihrer kroatischen Rente sicherzustellen, müssen die Empfänger das Formular ausfüllen, unterschreiben, von einer zuständigen Behörde beglaubigen lassen und spätestens bis zum 30. November 2026 beim HZMO einreichen.
Unterschiedliche Regelungen je nach Wohnsitzland
Für Rentenempfänger im Ausland gelten unterschiedliche Bestimmungen. Nach Angaben des HZMO wurden die für die regelmäßige Rentenauszahlung erforderlichen Daten für die meisten Länder bereits elektronisch ausgetauscht. Betroffene Rentner müssen daher für 2026 keine Lebensbescheinigung vorlegen.
Ausgenommen von dieser allgemeinen Regelung sind Deutschland, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Kosovo. Für Rentenempfänger, deren Daten nicht elektronisch abgeglichen werden konnten, ist weiterhin eine Lebensbescheinigung erforderlich.
Je nach Wohnsitzland gelten unterschiedliche Einreichungsfristen. Für bestimmte Rentenempfänger endet die Frist bereits am 31. Oktober 2026, während betroffene Rentner in Deutschland ihre Bescheinigung bis zum 30. November 2026 einreichen müssen.
Der HZMO hatte bereits am 9. September 2026 entsprechende Formulare an Rentenempfänger verschickt, für die kein erfolgreicher elektronischer Datenaustausch stattgefunden hatte oder für deren Wohnsitzland kein entsprechendes Austauschverfahren besteht.
Mit den Lebensbescheinigungen soll sichergestellt werden, dass Rentenzahlungen nicht nach dem Tod eines Berechtigten unrechtmäßig fortgesetzt werden.